Wie hinterlege / bearbeite ich den Urlaubsübertrag meiner Mitarbeiter?
Über den Urlaubsanspruch des Mitarbeiters können Sie Urlaubsüberträge anlegen, oder bestehende Überträge bearbeiten. Die Überträge erstellen sich automatisch, sobald Sie den Jahresübertrag starten.
Kleiner Tipp: Das Geltungsjahr ist das Jahr, in welchem der Mitarbeiter einen Anspruch auf den Resturlaub haben soll. Es muss also nicht das Jahr hinterlegt werden, in welchem der Resturlaub angefallen ist, sondern das Jahr in welches man den Resturlaub mitnimmt.